Sozialrecht

Das Sozialrecht beinhaltet Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherer) wegen gesundheitlicher Schäden und körperlicher Beeinträchtigungen, die im Übrigen auch Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers sein können.

Dabei handelt es sich unter anderem um Ansprüche gegen

Regelmäßig stehen ebenso wie bei der Arzthaftung medizinische Probleme im Vordergrund. Das Wissen auf dem Fachgebiet Arzthaftung kann daher teilweise auch auf dem Fachgebiet Sozialrecht gewinnbringend verwendet werden (und umgekehrt). So können wir Ihre Ansprüche auf dem Fachgebiet Sozialrecht besonders kompetent und wirksam geltend machen.