Am Anfang steht eine umfassende Beratung. Dabei ist es für uns wichtig, aber auch selbstverständlich, auf die Belange des Mandanten individuell einzugehen. Neben der rechtlichen Beratung nehmen wir uns daher auch der persönlichen und sozialen Probleme an, welche mit dem Schadensfall einhergehen.
Zielgerichtete Mandatsbearbeitung
Nach der Erstberatung erfolgt die Beiziehung der Behandlungsunterlagen und deren sorgfältige Auswertung, erforderlichenfalls unter Einbeziehung kompetenter Fachärzte bzw. Gutachter.
Bei konkreten Hinweisen auf einen Behandlungsfehler und/oder Aufklärungsverstoß melden wir mit Nachdruck Schadensersatzansprüche an, führen Verhandlungen und leiten bei deren Scheitern ein gerichtliches Verfahren ein.
Selbstverständlich stimmen wir mit den Mandanten die einzelnen Schritte ab, ebenso kostenauslösende Maßnahmen. Jedes Mandat betreut Rechtsanwalt Friedrich Raab von der Erstberatung bis zum Abschluss persönlich. Dies bedeutet auch, dass er grundsätzlich alle Gerichtstermine selbst wahrnimmt.
